Allgemeine Geschäftsbedinungen der R.T.S. Reisen GmbH

 
 
1. Zahlung

Nach Erhalt der Rechnung, spätestens aber 10 Tage vor Reiseantritt.

2. Rücktrittsbedingungen

Bei Annullierung einer getätigten Buchung, erheben wir zur Deckung unseres Aufwandes sFr. 40.00 pro Person, höchstens aber sFr. 80.00 pro Auftrag, zuzüglich eventuell anfallende Telefon- und Telefaxspesen.
Die obligatorische Annullations- versicherung ist nicht in unseren Preisen enthalten. Die Kosten hier für betragen von sFr. 15.00 bis maximal sFr. 30.00 pro Person und Reise. Reiseteilnehmer die über einen ETI - Schutzbrief oder eine ähnliche Versicherung verfügen, sind vom Abschluss dieser obligatorischen Annullationskostenversicherung befreit. Nachstehende Leistungen sind durch diese gedeckt:

- Krankheit
- Unfall
- Todesfall

Im Falle von Krankheit oder Unfall, muss dieses Ereignis sofort schriftlich belegt werden (Arztzeugnis) Andere Gründe können nicht akzeptiert werden.
Bei Rücktritt aus anderen Gründen, die nicht durch die Annullationsversicherung gedeckt sind, werden nachstehend folgende Kosten berechnet:

15 - 8 Tage vor Abreise
30% des Arrangementpreises

7 - 4 Tage vor Abreise
40% des Arrangementpreises

3 - 0 Tage vor Abreise
60% des Arrangementpreises

3. Haftung

Die R.T.S. Reisen GmbH ist als Reiseveranstalter verantwortlich für den Inhalt des vorliegenden Reiseprogramms und haftet für die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger wie Hotels, Reiseleitungen etc. sowie für eine reibungslose Durchführung der Reise. Wir haften jedoch nicht für Minderleistungen, die auf höhere Gewalt, Fehler von Leistungsträgern, Streiks, oder Verschulden des Reiseteilnehmers zurück zu führen sind. Die Haftung bezieht sich ausschliesslich auf den unmittelbaren Schaden und ist in jedem Fall auf den vereinbarten Pauschalpreis beschränkt.

4. Versicherungen

- Personen Haftpflicht
Durch unsere Haftpflichtversicherung sind Sie als Person, während der Reise im Car, im Sinne der schweizerischen Gesetzgebung, vollumfänglich versichert. Ausserhalb des Cars, besteht unsererseits keine Haftung.
- Reisegepäck
Währen der Fahrt mit dem Car, ist das Gepäck, das sich im Kofferraum befindet versichert. Für Gegenstände die über Nacht im Car verbleiben besteht keine Versicherungsdeckung.

- Extra Rückreise
Die Abdeckung solcher Fälle oder sonstiger Risiken ist Sache des Reiseteilnehmers. Unsererseits besteht keine Haftung.

5. Reiseabbruch durch Sie

Sollten Sie aus persönlichen Gründen gezwungen sein die Reise abzubrechen, so helfen wir Ihnen bei der Organisation Ihrer Rückreise. Der bezahlte Pauschalpreis kann nicht zurück erstattet werden. Allfällige Kosten, wie Rücktransport, gehen zu Lasten des Teilnehmers.

6. Durchführung

Die Reisen werden bei jeder Witterung durchgeführt. Mindestteilnehmerzahl sind 20 Personen. Wenn die reise vom Unternehmer abgesagt werden muss, wir dies jedem Angemeldeten frühzeitig mitgeteilt und die einbezahlten Beträge vollumfänglich zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

7. Programmänderungen

Wir behalten uns vor, Programme oder einzelne, im Prospekt erwähnte Leistungen abzuändern. Mehrkosten, die sich aus Reiseverlängerungen oder Routenänderungen, infolge unvorhersehbarer Umstände ergeben, gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers.

8. Rückerstattungsvorderungen

Sämtliche Beanstandungen die während einer Reise vorkommen, sind unverzüglich dem Chauffeur mitzuteilen. Dieser ist jedoch nicht berechtigt, in unserem Namen, Ansprüche zu anerkennen. Rückerstattungsforderungen müssen spätestens 3 Wochen nach Reiseabschluss, schriftlich an unser Büro eingereicht werden. Später eintreffende Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden und der Schadenersatzanspruch erlischt.

9. Preisanpassungen

Sollten sich Preisänderungen, für die wir Nicht verantwortlich sind ergeben (Triebstoffzoll Erhöhungen, massive Erhöhung der Strassesteuern etc.) behalten wir uns das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen.

10. Zollformalitäten

Die Resiseteilnehmer sind für das Mitführen der persönlichen Reisedokumente (Pass, ID, Form. E111 der Krankenkasse usw.) sowie die jeweiligen Zoll Einfuhrvorschriften selbst verantwortlich.

11. Rauchen im Bus

Während der Reise, herrscht absolutes Rauchverbot im Bus. Es werden genügend Zwischenhalte gemacht.

12. Sitzplätze im Car

Die Zuteilung der Sitzplätze im Bus, werden nach der Reihenfolge der eingehenden Buchungen vorgenommen. Die Plätze werden für die Dauer der ganzen Reise zugeteilt. Wir verzichten auf Zuschläge für Plätze in den vorderen Reihen.

13. Trinkgelder

Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist immer willkommen. Trinkgelder für unseren Chauffeur sind im Reisepreis nicht enthalten. Als Richtlinie des Schweiz. Reiseverband gilt die Regel ab sFr. 2.50 pro Person und Tag.

14. Fremdfahrzeuge

Wir behalten uns das Recht vor, bei einzelnen Reisen, die durch Dispositionsgründe, nicht direkt durch Fahrzeuge der R.T.S. Reisen GmbH durchgeführt werden können, einer unserer Vertragspartner zu beauftragen. Die Fahrzeuge sind jeweils mittels einer Tafel an der Fronscheibe, mit unserem Namenszug gekennzeichnet.

15. REKA Checks

Es werden REAK - Check im Umfang von bis zu 80% des Reisepreises ohne Zuschlag angenommen.

16. Halb- oder Vollpension

Wo nichts anderes erwähnt ist, gelten folgende Regeln:

Halbpension
1. Tag Nachtessen bis letzter Tag Frühstück

Vollpension
1. Tag Mittagessen bis Mittagessen letzter Tag (ausgenommen sind Reisen mit einer Anreisezeit von mehr als 6 Stunden)

17. Kinderermässigung

Die Kinderermässigungen sind von Land zu Land und von Hotel zu Hotel verschieden. Wo nichts anderes vermerkt ist, können Kinderermässigungen nur gewährt werden, wenn diese zusätzlich mit Zwei voll zahlenden Personen im gleichen Zimmer untergebracht sind.

16. Gerichtsstand

Ausschliesslicher und in jedem Fall anwendbarer Gerichtsstand ist Affoltern am Albis / ZH. Das Schweizer Recht ist anwendbar

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